Jump to Content
Jump to Navigation

Re: Klassisches Fehlurteil - Urteil: Acer muss Kaufpreis für vorinsta…

> Acer sollte nicht den Retailpreis auszahlen müssen sondern
> *höchstens* den Preis den sie selber bezahlt haben.
>
> Wobei die Begründung ohnehin interessant wäre, nicht nur
> was die Preise angeht sondern auch was die Rechtsgrundlage
> angeht: ich kann ja bei einer Zeitschrift mit Film-DVD
> auch nicht die Film-DVD zurückgeben und den Kaufpreis
> dafür verlangen.
Eben. Genaugenommen dürftest du - wenn die Begründung für dieses
selten dusslige Urteil zutreffen würde - die Beilieger-DVD sogar
einfach ohne Heft mitnehmen: die normalen Hefte ohne DVD kosten ja
das gleiche wie die Sonderausgaben mit. Ergo kostet die DVD nichts.
> Der Hersteller verkauft einen Rechner
> der aus diesen und jenen Komponenten besteht, und der
> Käufer kann ihn kaufen oder auch nicht. Es gibt AFAIK
> nirgendwo ein Gesetz (zumindest in Deutschland) daß
> das Zusammenstellen von Paketen verbietet.
Zudem sich ja jeder selbst entscheiden kann, ob er das gesamte Paket
kauft oder es sein läßt. Dem Richter ist vielleicht ein
Froschschenkel ins Großhirn gerutscht…



Leave me your comments

You must be logged in to post a comment.