Re: Klassisches Fehlurteil - Urteil: Acer muss Kaufpreis für vorinsta…
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> > Acer sollte nicht den Retailpreis auszahlen müssen sondern
> > *höchstens* den Preis den sie selber bezahlt haben.
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> Und wenn Acer den Preis nicht nennen will, um nicht seine Kalkulation
> oder seine Einkaufspreise offenzulegen?
Was ist, wenn es zu Synergien kommt? Also durch das Bündel die Preise
sinken? Oder braucht man dann folgende Rechnung:
Rechner: 560