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Re: Klassisches Fehlurteil - Urteil: Acer muss Kaufpreis für vorinsta…

> Acer sollte nicht den Retailpreis auszahlen müssen sondern
> *höchstens* den Preis den sie selber bezahlt haben.
Und wenn Acer den Preis nicht nennen will, um nicht seine Kalkulation
oder seine Einkaufspreise offenzulegen?
> Wobei die Begründung ohnehin interessant wäre, nicht nur
> was die Preise angeht sondern auch was die Rechtsgrundlage
> angeht: ich kann ja bei einer Zeitschrift mit Film-DVD
> auch nicht die Film-DVD zurückgeben und den Kaufpreis
> dafür verlangen. Der Hersteller verkauft einen Rechner
> der aus diesen und jenen Komponenten besteht, und der
> Käufer kann ihn kaufen oder auch nicht.
Die Rechtsgrundlage ist das Verbot des “verbundenen Verkaufs” (la
vente li



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