nur zum Teil richtig - Urteil: Acer muss Kaufpreis für vorinsta…
acercer sollte nicht den Retailpreis auszahlen müssen sondern
> *höchstens* den Preis den sie selber bezahlt haben.
>
soweit schon - aber das Problem liegt daran, daß (so jedenfalls bei
mir) die Forderung den Rechner ohne Windows zu bekommen abgelehnt
wird. In meinem Fall wollte ich, wenn schon Windows, dann das ältere
XP - und dann wurde mir gegen Aufpreis XP dem gebundelten Vista
angeboten. Bleibt also nur Kauf ablehnen oder die Vista-Kröte bei
einem Laptop von unter 500,- Euro zu schlucken.
- Fazit, es bleibt nur nachträgliches Klagen - die Händler denken
nicht um und bleiben stur (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen)
und insofern ist solch ein Urteil zu begrüßen und die Händler könnten
ja ihre tatsächlichen Kosten für das Software-Bundling offenlegen
…. warum tun die das wohl nicht?
-
- nur als hinkende Analogie beim Autokauf: Auto mit Sonderausstattung
Alu-Felgen und anderen Reifen, aber die
Grundausstattungs-Stahlfelgen Reifen muß man trotzdem nehmen.