Re: Klassisches Fehlurteil - Urteil: Acer muss Kaufpreis für vorinsta…
acer der “Witz” bei der Sache ist aber daß das in Frankreich
auch so ist: der Kerl hat das Notebook gekauft, wohl wissend
daß da Komponenten dabei sind die er nicht benötigt. Und
TROTZDEM ist es ihm gelungen bei Acer nicht nur den Preis
für die Software zurückzubekommen, sondern sogar noch fetten
Gewinn zu machen weil das Gericht ihm offenbar die Retailpreise
zugesprochen hat… super.. da könnte man auch Karpfen Angeln gehen
Und es gibt überall in der Wirtschaft Bundles mit Sachen
die man möglicherweise garnicht will:
- mein Vater hat ein Navi im Auto das er NIE mitbestellt hätte,
aber die “Leasing”-Firma schreibt gewisse Extras zwingend vor
- Als ich meine Boxen bestellt habe habe ich extra angefragt ob
ich das Paket auch ohne die Kabel bekommen könne, weil ich
schon Kabel in der Wand liegen habe. Jetzt habe ich 20m (oder
so, weiß nicht auswendig) Lautsprecherkabel und ein Subwoofer-
kabel im Keller liegen.
- beim Beamer waren auch alle möglichen Kabel dabei (sogar ein
ausländisches Stromkabel) die ich nicht brauche und die jetzt
in der Kabelkiste rumflacken. Nur ein HDMI Kabel war nicht
dabei ![]()
- mein Receiver hat ein Radio. Frag mich aber nicht wie man
das bedient, ich hab keine Ahnung weil ich es nicht brauche.
- bei meiner Grafikkarte waren Spiele dabei die ich mir freiwillig
NIE gekauft hätte
- bei meinem Geschirrset waren Teile dabei die ich eigentlich nur
deshalb ab und zu mal benutze weil ich sie habe
- bei meiner Wohnung zahle ich für Sachen die ich nie benutze
(wg. Gemeinschaftseigentum).
- bei meinem Bohrerset waren Bohrer für alles mögliche dabei;
das einzige was ich brauchte waren Bohrer für Ziegel und Beton.
- …
Christian